Am 15. Mai 2022 stimmen wir über die Beteiligung der Schweiz am Ausbau der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) ab. Frontex unterstützt mit eigenen Grenzschutzbeamten die Schengen-Staaten bei der systematischen Kontrolle der Aussengrenzen des Schengen-Raums und trägt mitunter zur Bewältigung der Migrationsströme bei. Als Schengen-assoziiertes Land profitiert auch die Schweiz direkt davon. So wird die Sicherheit in Europa – und damit gerade auch in der Schweiz – durch die systematischen Aussengrenzkontrollen und die grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit im Rahmen von Schengen wesentlich erhöht. Dass ein sicheres Europa keinesfalls eine Selbstverständlichkeit ist, führen uns nebst Terroranschlägen jüngst auch der Krieg in der Ukraine vor Augen. Des Weiteren steht auch die Reisefreiheit innerhalb des Schengen-Raums in engem Zusammenhang mit Frontex. Denn ohne systematische Personenkontrollen an den Aussengrenzen könnte die Reisefreiheit unter dem Gesichtspunkt der nationalen Sicherheit kaum aufrecht gehalten werden. Aus diesen Gründen erscheint eine Beteiligung der Schweiz an Frontex nicht nur gerechtfertigt, sondern sie dürfte auch im eigenen Interesse einer sicheren und freien Schweiz liegen.
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Die Justizinitiative zielt im Wesentlichen darauf ab, dass Bundesrichterinnen und -richter nicht mehr durch die Vereinigte Bundesversammlung (wieder-)gewählt, sondern für eine einmalige Amtszeit durch das Los bestimmt werden sollen. Während das erstere Anliegen der Initiative durchaus legitimiert und mitunter auch international anerkannt wird, stellt das beabsichtigte Losverfahren die Unabhängigkeit unserer Schweizer Richterinnen und Richter in einer pauschalen und unzutreffenden Weise in Frage. Dass diese einzig dem Recht – und eben gerade nicht den politischen Parteien – verpflichtet sind, bezeugt etwa, dass seit 1874 nur gerade zwei Bundesrichtern die Wiederwahl verweigert wurde, und zwar lediglich aus Altersgründen. Wenn also einzelne Parteien die Rechtsprechung «ihrer» Richterinnen und Richter in der Vergangenheit kritisierten, handelte es sich dabei jeweils um öffentlichkeitswirksame Aktionen zur Bedienung der Interessen der eigenen Wählerinnen und Wähler. Das heutige und seit langem gut funktionierende Wahlsystem dagegen ist so ausgestaltet, dass solche politischen Angriffe keine Auswirkungen auf die Wiederwahl einzelner Richterinnen und Richter haben. Denn die politischen Parteien sind sich diesbezüglich ihrer grossen staatspolitischen Verantwortung bewusst. Weil mir zudem nicht klar ist, wie ein Losverfahren eine ausgewogene Vertretung insbesondere der Geschlechter, der Landesteile oder der Amtssprachen an den Bundesgerichten sicherstellen soll, lehne ich die Justizinitiative ab. hier klicken. ![]()
Die Corona-Pandemie überschattet bereits seit Monaten das politische Tagesgeschäft. Ihre tatsächlichen Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft sind heute noch kaum absehbar. Fest steht allerdings bereits jetzt, dass vielen KMUs schwierige Monate bevorstehen. Es bestehen grosse Unsicherheit und berechtigte Sorgen.
Als ob die Herausforderungen zur Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen nicht schon genug wären, stimmen wir am 29. November nun über die sog. Unternehmensverantwortungsinitiative (UVI) ab. Mit ihr soll eine weltweit einzigartige Haftung mit neuartiger Beweislastumkehr eingeführt werden. Danach könnten Schweizer Gerichte Schweizer Unternehmen für Handlungen verurteilen, die durch ein sog. kontrolliertes Unternehmen irgendwo auf der Welt getätigt werden. Werden Schweizer Unternehmen eingeklagt, obliegt ihnen selbst der Entlastungsbeweis: nicht etwa der Kläger muss eine Verletzung von Menschen- oder Umweltrechten nachweisen, vielmehr müsste das Schweizer Unternehmen beweisen, dass weder es noch seine Zulieferer und Vertriebspartner ein Verschulden trifft. Langwierige und kostspielige Beweisverfahren mit ausländischen Zeugen, Auskunftspersonen, Gutachten und Augenscheinen vor Ort wären die Folge, welche selbst bei einem Freispruch zu gravierenden Reputationsschäden der betroffenen Schweizer Unternehmen führen können. Und anders als von den Initianten behauptet, wären gemäss Schätzungen von Experten über 80'000 Schweizer Unternehmen betroffen. Der Titel «Konzerninitiative» ist also irreführend und schlicht falsch. Zudem scheint vergessen zu gehen, dass gerade Entwicklungsländer von Partnerschaften zwischen Schweizer Unternehmen, den dortigen Behörden und NGOs profitieren. Bei einer Annahme der UVI werden Schweizer Unternehmen es sich wohl in vielen Fällen nicht leisten können, für mehrere Zulieferer derart umfassend zu haften und im Ausland selber für die Einhaltung aller Sorgfaltspflichten zu sorgen. Ein Rückzug von Schweizer Unternehmen aus solchen Ländern hätte verheerende Folgen für die betroffenen Länder und Bevölkerungen; die nachfolgenden Konkurrenten aus Asien und den USA würden dann wohl kaum höhere Menschenrechts- und Umweltschutzstandards einhalten. Ein Alleingang der Schweiz macht aus all diesen Gründen keinen Sinn. Denn Menschrechts- und Umweltschutz sind keine rein schweizerischen, sondern globale Anliegen. Ohne international anerkannte und aufeinander abgestimmte Regeln zu Umweltauswirkungen und Menschenrechte sind keine nachhaltigen Verbesserungen zu erwarten. Die EU etwa hat für nächstes Jahr einen ersten Vorschlag für eine sog. Lieferkettenregelung angekündigt. Die Schweiz sollte meines Erachtens nun nicht vorpreschen, sondern sich in Abstimmung und in Zusammenarbeit mit der EU und der UNO für das berechtigte Anliegen für einen stärkeren Schutz der Menschenrechte und der Umwelt einsetzen. In diesem Sinne lehne ich die UVI entschieden ab und plädiere für eine international konforme Umsetzung von entsprechenden Verantwortlichkeitsregeln auch in der Schweiz. |
Alain BaiGemeinderat Muttenz Archives
June 2022
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