Die Justizinitiative zielt im Wesentlichen darauf ab, dass Bundesrichterinnen und -richter nicht mehr durch die Vereinigte Bundesversammlung (wieder-)gewählt, sondern für eine einmalige Amtszeit durch das Los bestimmt werden sollen. Während das erstere Anliegen der Initiative durchaus legitimiert und mitunter auch international anerkannt wird, stellt das beabsichtigte Losverfahren die Unabhängigkeit unserer Schweizer Richterinnen und Richter in einer pauschalen und unzutreffenden Weise in Frage. Dass diese einzig dem Recht – und eben gerade nicht den politischen Parteien – verpflichtet sind, bezeugt etwa, dass seit 1874 nur gerade zwei Bundesrichtern die Wiederwahl verweigert wurde, und zwar lediglich aus Altersgründen. Wenn also einzelne Parteien die Rechtsprechung «ihrer» Richterinnen und Richter in der Vergangenheit kritisierten, handelte es sich dabei jeweils um öffentlichkeitswirksame Aktionen zur Bedienung der Interessen der eigenen Wählerinnen und Wähler. Das heutige und seit langem gut funktionierende Wahlsystem dagegen ist so ausgestaltet, dass solche politischen Angriffe keine Auswirkungen auf die Wiederwahl einzelner Richterinnen und Richter haben. Denn die politischen Parteien sind sich diesbezüglich ihrer grossen staatspolitischen Verantwortung bewusst. Weil mir zudem nicht klar ist, wie ein Losverfahren eine ausgewogene Vertretung insbesondere der Geschlechter, der Landesteile oder der Amtssprachen an den Bundesgerichten sicherstellen soll, lehne ich die Justizinitiative ab. hier klicken. ![]()
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Alain BaiGemeinderat Muttenz Archives
June 2022
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